Zu den Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) gehört insbesondere auch die Miete. Das Jobcenter zahlt diese in der Regel an den Hartz IV-Empfänger aus, der Mieter zahlt die Miete an dann an den Vermieter. Das Jobcenter soll nach § 22 Abs. 7 SGB II die Miete direkt an den Vermieter zahlen, wenn nicht sicher ist, dass der Hartz-IV Empfänger das Geld auch tatsächlich für die Zahlung der Miete verwendet.