Anders als eine Ehe kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht aufgelöst werden. Bei unterschiedlichen Interessen der einzelnen Eigentümer sitzt der Verwalter oftmals zwischen den Stühlen.
Ich vertrete WEG-Verwalter, Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften bei Beschlussanfechtungen, Einzug rückständigen Hausgelds sowie gegenüber Dritten.