Wohnungseigentumsrecht
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BAURECHT          MIETRECHT          WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT          VERKEHRSRECHT          ALLGEMEINES ZIVILRECHT

Anders als eine Ehe kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht aufgelöst werden. Bei unterschiedlichen Interessen der einzelnen Eigentümer sitzt der Verwalter oftmals zwischen den Stühlen.

Ich vertrete WEG-Verwalter, Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften bei Beschlussanfechtungen, Einzug rückständigen Hausgelds sowie gegenüber Dritten.