Allgemein / 24.01.2020
Kein Gewohnheits-Wegerecht durch Duldung
Duldet ein Grundstückseigentümer jahrzehntelang die Nutzung seines Wege, entsteht daraus für seine Nachbarn kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht.
Duldet ein Grundstückseigentümer jahrzehntelang die Nutzung seines Wege, entsteht daraus für seine Nachbarn kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht.