Nebenkostenabrechnung: BGH konkretisiert Beweislast und Umfang der Belegeinsicht
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Nebenkostenabrechnung: BGH konkretisiert Beweislast und Umfang der Belegeinsicht

Die Nebenkosten, insbesondere die Heizkosten, machen oftmals einen erheblichen Teil der gesamten Wohnkosten aus. Nicht selten sind die Abrechnungen fehlerhaft. Für den Mieter ist es daher wichtig, dass er die Nebenkostenabrechnung überprüfen kann.

Mit Urteil vom 07.02.2018, Az.: VIII ZR 189/17, hat der BGH die Mieterrechte gestärkt.

Zum einen hat er klargestellt, dass bei verbrauchsabhängigen Kosten der Vermieter den Verbrauch des Mieters beweisen muss. Der Mieter muss hingegen keine Tatsachen vortragen und beweisen, weshalb die vom Vermieter in Ansatz gebrachten Verbrauchswerte nicht stimmen.

Zum anderen hat der BGH das Recht zur Belegeinsicht konkretisiert. Danach hat der Mieter nicht nur einen Anspruch auf Einsicht in die Rechnungen, die der Abrechnung zugrunde liegen, sondern kann vom Vermieter auch die Vorlage der Ablesebelege der übrigen Wohnungen verlangen. Nur so sei es dem Mieter möglich, die für seine Wohnung abgerechneten Kosten zu überprüfen. Gewährt der Vermieter keine vollständige Einsicht in die Abrechnungsunterlagen, ist eine Nachzahlung nicht fällig.