WEG: Beschluss einheitlicher Rauchwarnmelder möglich
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WEG: Beschluss einheitlicher Rauchwarnmelder möglich

Die Wohnungseigentümer können den zwingenden Einbau und die Wartung von einheitlichen Rauchwarnmeldern durch die Eigentümergemeinschaft in allen Wohnungen beschließen. Der BGH hat mit Urteil vom 07.12.2018, Az.: V ZR 273/17, entschieden, dass dabei auch Wohnungen einbezogen werden können, in denen bereits Rauchwarnmelder installiert sind.

Ein solcher Beschluss entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. Da hierdurch Einbau und Wartung der Rauchwarnmelder „in eine Hand“ gelegt werden, wird ein besonderes Maß an Sicherheit erreicht, versicherungsrechtliche Risiken werden minimiert. Zudem wäre der Aufwand zur Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus, der Funktion und der Wartung durch die Hausverwaltung bei individuellen Lösungen ungleich höher.

Es entspricht billigem Ermessen, diese Interessen über das Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers zu stellen, der bereits selbst eigene Rauchwarnmelder installiert haben.